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Sturmschaden an Ihrem Gewächshaus. Was nun?

Sturm, Gewitter, ein Hagelschauer … Mutter Natur verursacht viele Schäden an Gebäuden. Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Gewächshaus haben? Wir helfen Ihnen mit unserem Stufenplan weiter.

Haben Sie einen Schaden an Ihrem Gewächshaus, zum Beispiel nach einem Sturm? Es ist dann sehr wichtig, Beweise zu sammeln. Machen Sie viele deutliche Fotos vom (Sturm-)Schaden. So vermeiden Sie nachträgliche Diskussionen mit Ihrem Versicherer.

2. Verhindern Sie weitere Schäden

Reparieren Sie kaputte Fenster so schnell wie möglich. Starker Wind, der im Gewächshaus zirkuliert, kann noch mehr Scheiben zu Bruch gehen lassen. Versuchen Sie daher, die zerbrochenen Fenster so schnell wie möglich abzukleben. Verwenden Sie stabile Folie oder Holzplatten.

3. Erstatten Sie eine Schadensanzeige

Erstatten Sie so schnell wie möglich eine Schadensanzeige bei Ihrem Versicherer. Diese Meldung können Sie meistens online einreichen.

Senden Sie auch Ihre Fotos mit. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen? Kontaktieren Sie dann Ihren Versicherungsagenten.

4. Fordern Sie Angebote an

Lassen Sie Ihr Gewächshaus nicht sofort reparieren. Fordern Sie zuerst ein Angebot an!

Kontaktieren Sie uns über info@janssens.be. Auf Basis Ihrer Fotos erhalten Sie so schnell wie möglich ein Angebot.

5. Lassen Sie die Reparatur durchführen

Sobald Ihr Versicherer die Zustimmung gegeben hat, können Sie die Reparaturen durchführen lassen.

Senden Sie anschließend alle Rechnungen, Belege und Korrespondenz an Ihren Versicherer. Anhand dieser Unterlagen kann die Entschädigung festgelegt werden.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Schließen Sie bei Sturm oder starkem Wind stets alle Fenster und Türen Ihres Gewächshauses. Wenn der Wind freien Lauf hat, kann sogar das gesamte Gewächshaus aus dem Fundament gerissen werden.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Lassen Sie sich also nicht überraschen, sowohl vor als auch nach dem Sturm!

Häufig gestellte Fragen

Sie profitieren von folgenden Garantiezeiten:

  • 10 Jahre auf die Qualität und Legierung des Aluminiums
  • 10 Jahre auf die Pulverbeschichtung bei Ablösung, Abblättern, Abplatzen, Korrosion, Kreidung, Verfärbung oder Glanzverlust über die vordefinierten Toleranzen hinaus, gemäß den Qualicoat- oder Qualinod-Spezifikationen
  • 10 Jahre auf Haftung und Spannung der Glasverlegungs-Gummidichtungen
  • 10 Jahre auf Produktionsfehler im Glas
  • 5 Jahre auf PVC-Komponenten und deren UV-Beständigkeit

Folgende Schäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt:

  • Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung
  • Schäden durch zweckfremden Gebrauch
  • Schäden durch mangelnde Pflege
  • Normaler Verschleiß
  • Materialien und Teile, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch verwendet werden
  • Konstruktionen außerhalb des Janssens-Standardsortiments, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder Händlers gefertigt wurden

Unsere Gewächshäuser sind für den Anbau von Gemüse, Obst, Blumen usw. bestimmt. Folgende Eigenschaften sind konstruktionsbedingt und können je nach Standort, Umgebung und Nutzung variieren:

  • Kondensation auf Glas oder Profilen
  • Zugluft an Türen, Fenstern oder Spalten
  • Dachfenster, Dachanschlüsse und Regenrinnen sind nicht vollständig wasserdicht
  • Keine wasserdichte Barriere unterhalb des Grundprofils

Die Vorschriften zur Aufstellung von Gewächshäusern und Nebengebäuden variieren je nach Region und Gemeinde. Erkundigen Sie sich stets bei Ihrer zuständigen Baubehörde, bevor Sie ein Gewächshaus kaufen.

Bild von Webmaster Janssens

Webmaster Janssens

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